AGB’s

1. Buchung Kurse / Intensivtraining
Für alle Kurse bzw. Intensivtrainings wird eine Buchungs- bzw. Reservierungsanzahlung i.H.v. 10% der Gesamtgebühren erhoben. Die Gebühr wird an die Gesamtgebühren angerechnet werden. Bei Stornierung des Kurses / Trainings wird diese Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

2. Stornierung
Eine Stornierung vor Kurs-/Trainingsbeginn muß schriftlich erklärt werden. Ab der 6. Woche vor Kurs-/Trainingsbeginn werden im Fall des Rücktritts 50 % der Gebühren zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt später als die 4. Woche vor Kurs-/Trainingsbeginn, wird die gesamte Lehrgangsgebühr fällig. Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses/Trainings ist eine anteilige Rückerstattung der Gebühren ausgeschlossen. Bereits gebuchte Flug- oder Zugtickets sind immer zur Zahlung fällig.

3. Zahlung
Bei schriftlicher Buchung wird eine Rechnung erstellt und zugesandt werden. Nach Erhalt der Rechnung ist die 10 %ige Anzahlung innerhalb 14 Tagen durch Überweisung fällig. Die restlichen Gebühren sind bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Kurses/Trainings auf unser Konto zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung sind die gesamten Gebühren sofort zur Zahlung fällig.

4. Rückerstattung
Muß ein Kurs/Training von uns abgesagt werden, besteht Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Lehrgangsgebühren. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

5. Private Kurspferde
Alle angemeldeten Pferde müssen ausreichend haftpflichtversichert sein. Die Pferde müssen darüber hinaus aus einem gesunden Bestand kommen, entwurmt sein und über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Befragen sie hierzu ihren Tierarzt.

6. Reithelm
Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und für alle Reiter von Schulpferden ist das Tragen eines geeigneten Reithelmes Pflicht. Erwachsenen Privatpferdereitern wird das Tragen eines Reithelmes empfohlen. Für Reiter ohne Reithelm übernehmen wir keine Haftung.

7. Allgemeine Stall- und Reitanlagenordnung
Die Teilnehmer verpflichten sich, die ausgehängten verbindlichen Stall- und Reitanlangenordnungen einzuhalten.

8. Haftungsausschluß
Der Betreiber der Reitanlage haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Hunde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit der Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.